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Das so genannte Briefgeheimnis ist ein Grundrecht, das natürlich auch für Kinder gilt: Briefe und Post darf nur die Person öffnen und lesen, deren Namen vorne draufsteht. Auch Eltern, Freundinnen oder Lehrkräfte dürfen die Post ohne Erlaubnis nicht einfach öffnen und lesen. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber ansonsten gilt: Briefe sind privat. Mehr über deine Grundrechte im Internet: Grundrechte-fibel.de